Checkliste
Im akuten Sterbe- und Trauerfall stehen Angehörige oft unter Schock und wissen nicht, wie sie in den ersten Stunden und Tagen reagieren sollen.
Damit Sie nichts aus den Augen verlieren
Wir haben Ihnen deshalb hier eine Liste zusammengestellt, wie Sie sich richtig verhalten und welche Schritte Sie befolgen sollten bei dem Trauerfall, vor und bei der Beerdigung. Natürlich können Sie uns bei Fragen auch telefonisch erreichen.
Bei all diesen Vorgängen können wir als Ihr vertraulicher Bestatter Sie unkompliziert unterstützen oder diese sogar für Sie erledigen. Sprechen Sie uns einfach direkt an.
In den ersten Stunden und Tagen sollten Sie Folgendes regeln:
Einen Arzt benachrichtigen sofern der Sterbefall im Zuhause des Verstorbenen eingetreten ist, nimmt der Hausarzt die Leichenschau vor und stellt einen Leichenschauschein aus. Nachts oder am Wochenende rufen Sie einen Notarzt über die Notrufnummer 112.
- Wichtigen Dokumente des Verstorbenen bereitlegen Personalausweis, Krankenkassenkarte, Todesbescheinigung, Verfügungen, Vollmachten, Bestattungsvorsorgevertrag
- Nehmen Sie Abschied Sie können uns bitten, den Verstorbenen nicht sofort zu überführen. Laut Gesetz kann der Verstorbene bis zu 36 Stunden im eigenen Heim verabschiedet werden. Nehmen Sie sich die Zeit für einen persönlichen Abschied. Diese wertvolle Zeit kann nicht wiederholt werden. Es ist wichtig!
- Nun sollten Sie uns telefonisch benachrichtigen wir sind 365 Tage im Jahr und zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie erreichbar
- Den Sterbefall beim Standesamt melden, dort wird Ihnen eine Sterbeurkunde ausgestellt (wird von uns erledigt)
- Informieren Sie die Gemeinde und Angehörigen des Verstorbenen. Stellen Sie eine Liste aller zu informierenden Personen zusammen, die durch Traueranzeigen oder -karten benachrichtigt werden sollen.
- Planen Sie mit unserer Hilfe die Trauerfeier für einen würdigen Abschied
Nach der Trauerfeier und Beisetzung sollten Sie Folgendes nicht vergessen:
Alle Abmeldungen übernehmen wir oder Sie nutzen
unseren Abmelde Assistenten.
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen des Verstorbenen
- Rentenzahlungen bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle abmelden
- Die Anschrift des Verstorbenen zur "Robinson-Liste" melden um unaufgeforderte Werbesendungen zu untersagen
- Mit Hilfe des zuständigen Notariats bzw. Rechtsanwaltes den Erbschein beantragen und das Testament eröffnen lassen
- Die Wohnung des Verstorbenen kündigen und gegebenenfalls räumen oder weitervermieten
- Telefonverträge und Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements kündigen
- Autos und Kfz-Versicherung abmelden
- Mitgliedschaften bei Vereinen kündigen
- Dienstleistungen abbestellen (Pflegedienste, Lebensmittel)
- Haustiere sowie Blumen und Pflanzen versorgen
- Haus-/Wohnungsschlüsselübergabe regeln
- Einen Nachsendeantrag für die Post des Verstorbenen stellen
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern, Konten kündigen
- Heizungsanlage regulieren und Gas und Wasser abstellen
- Fenster verschließen, elektronische Geräte von der Stromversorgung entfernen
- eventuelle Kreditgeber, Kunden oder andere geschäftliche Partner benachrichtigen
- viele Punkte werden von uns erledigt